Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen dazu bei, die Offenlegung von ESG (Environment, Social, Governance)-Informationen weiter zu forcieren, um die Transparenz der Wirtschaftstätigkeit zu fördern.
Gleichzeitig wird eine nachhaltige Unternehmensführung gestärkt: Zur Erfüllung der Berichtspflichten ist eine klare nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensstrategie erforderlich, die in der Folge zu einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Rahmen der Unternehmensziele sowie des Risikomanagements führen werden. Darüber hinaus ist eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens wichtig, da Kreditinstitute zukünftig entsprechende Nachhaltigkeitsinformationen bei Kreditaufnahmen abfragen werden.
Trotz der hohen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich durchaus Chancen, wenn Unternehmen sich im Rahmen des Erstellungsprozesses ihres Nachhaltigkeitsberichts mit den ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auseinandersetzen. Damit wird das eigene Geschäftsmodell kritisch geprüft, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und letztlich wettbewerbs- und zukunftsfähig.
Neben unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen werden weitere Unternehmen mittelbar – über die Wertschöpfungskette – von den neuen Berichtspflichten betroffen sein. Daher sollten sich auch nur mittelbar von den Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffene Unternehmen frühzeitig mit den Berichtsanforderungen nach CSRD beschäftigen. Für KMU existieren Erleichterungen.
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Whitepaper Teil 1: Einführung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
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