Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Eckpunkte, Anwendungsbereich und Herausforderungen

Erwartungshaltungen von Stakeholdern und zunehmende Regulierungen im Bereich der Umwelt- und Sozialbelange erhöhen den Druck auf Unternehmen, auch diese Belange in ihre Managementsysteme und Berichterstattung angemessen zu berücksichtigen. Das deutsche LkSG fokussiert das Thema Menschenrechte, widmet sich aber auch bestimmten Umweltthemen und betont die Notwendigkeit v.a. eines Risikomanagements für ein verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen.

Der Beitrag stellt zunächst die zentralen Grundlagen des LkSG dar, skizziert den Anwendungsbereich und listet auch die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verbote auf, wie z.B. das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns und das Verbot der Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften. Besondere Brisanz könnte dem Verbot des Herbeiführens von u.a. Gewässer- und Luftverunreinigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG) zukommen, da Klagen von Umweltverbänden und NGOs gegen Unternehmen drohen könnten, wie z.B. die Entscheidung des Bezirksgerichts Den Haag, das den Mineralölkonzern Shell zu einer Reduzierung seines – durch die eigene Geschäftstätigkeit sowie seine Endverbraucher verursachten – weltweiten Ausstoßes von CO2-Emissionen bis 2030 um 45 % verurteilt hat.

Unter die Lupe genommen werden in dem Beitrag die aus dem LkSG resultierenden Auswirkungen insbesondere für das Risikomanagement sowie die Folgen für die Kontroll- und Compliance-Systeme und es gibt praktische Hinweise. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für KMU aufgezeigt, da KMU häufig Teil der Lieferketten von Großkunden oder deren Zulieferer sind und somit indirekt vom LkSG betroffen sind. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Das deutsche Aktieninstitut und Deloitte haben untersucht, wie Unternehmen aus dem DAX40, MDAX und SDAX das LkSG umgesetzt haben. Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

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