European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – Eine Zeitenwende in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Europäische Kommission hat bereits in dem am 9.6.2023 veröffentlichten Konsultationsentwurf für einen delegierten Rechtsakt zu einem ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einige Erleichterungen im Vergleich zu den EFRAG-Entwürfen vorgenommen. Nach 604 Rückmeldungen hat die Kommission weitere Anpassungen und Klarstellungen gegenüber ihrem Konsultationsentwurf vorgenommen. Als Ergebnis hat sie am 31.7.2023 die delegierte Verordnung zur Ergänzung der EU-Bilanzrichtlinie in Bezug auf die Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Die ESRS dienen als Konkretisierungen der Berichtsanforderungen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das erste Set der ESRS besteht aus zwei Querschnittstandards (ESRS 1: Allgemeinen Anforderungen, ESRS 2: Allgemeine Angaben) und 10 themenbezogenen Standards zu Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance. Der Beitrag gibt einen Überblick über die die umfangreichen ESRS-Angabepflichten betreffenden Erleichterungen.

Artikel: Eine Zeitenwende in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

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