ESG-BASICS

ESG-BASICS | EINFÜHRUNG IN DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG 

Prof. Dr. Inge Wulf, Professorin für BWL, insb. Unternehmensrechnung an der Technischen Universität Clausthal

I. Inhalte der Basics

Die im Dezember 2022 veröffentlichte europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einem Bedeutungszuwachs der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Mit der Richtlinie, die bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht umzusetzen ist, erhöhen sich im Vergleich zu den derzeitigen Rechtsvorgaben zum einen sukzessive die Anzahl der berichtspflichten Unternehmen, und zum anderen die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtsanforderungen.

Die Artikel geben Antworten auf folgenden Fragen:

  • Was sind die Hintergründe und Entwicklungsetappen der stärker regulierten Nachhaltigkeitsberichterstattung?
  • Wer ist berichtspflichtig bzw. welche Unternehmen sind berichtspflichtig?
  • Über welche Nachhaltigkeitsthemen ist zu berichten?
  • Welche Wesentlichkeitshürden sind zu beachten?
  • Was ist zu berichten bzw. welche Informationen sind über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen offenzulegen?
  • Welches Rahmenwerk ist anzuwenden und wie ist dieses aufgebaut?
  • Wo und wie ist zu berichten?
  • Welche Erleichterungsmöglichkeiten werden im Rahmen der CSRD eröffnet?

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